Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
hab ich noch net gesehn
info is aus der fakultät
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Dann widersprechen die aber mal wieder sich selber und dem Modulhandbuch. Da steht nämlich drin, dass man Praktika/Seminare durch Fächer aus dem Bereich WAHL (was der komplette Fb6 ist) oder Block/Zusatz, was ja sogar irgendwas wäre, ersetzen kann...
(bisher hat das Modukhandbuch immer gewonnen, wenn die sich nicht einig waren... )
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
im modulhandbuch hab ich das nicht nochmal nachgelesen, hab mich da auf die fakultät verlassen. aber hast recht, im zweifel sollte das modulhandbuch recht haben.
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Hallo,
nach Rücksprache mit Prof. Ohm gilt folgendes:
Es müssen im Katalog Projekte/Seminare/Praktika 16 credits erworben werden (unbenotete Leistungsnachweise). Festgelegt ist weiterhin, dass mindestens 4 credits als Projekt oder Praktikum der Vertiefungsrichtung und ein Seminar der Vertiefungsrichtung gewählt werden muss (= 8 festgelegte credits). Die verbleibenden 8 credits aus diesem Katalog KÖNNEN ersetzt werden durch Wahlfächer (gemeint sind Fächer aus den Katalogen A, B, C des Masterstudiengangs aller Vertiefungsrichtungen sowie weitere Fächer aus dem Angebot des FB6 (Masterstudiengang, keine Fächer des Bachelorstudiengangs), man ist hier also NICHT festgelegt auf die eigene Vertiefungsrichtung) oder durch Veranstaltungen aus dem BLOZUS. Mit BLOZUS sind Veranstaltungen aus dem kompletten Angebot der RWTH gemeint, also z.B. Sprachkurse des Sprachenzentrums (ein 2SWS Sprachkurs ergibt 3 credits), aber auch Seminare, Praktika und Projekte allgemein aus dem Masterstudiengang ETITTI des FB6 und NICHT an die eigene Vertiefungsrichtung gebunden.
Viele Grüße,
Pia Müller
nach Rücksprache mit Prof. Ohm gilt folgendes:
Es müssen im Katalog Projekte/Seminare/Praktika 16 credits erworben werden (unbenotete Leistungsnachweise). Festgelegt ist weiterhin, dass mindestens 4 credits als Projekt oder Praktikum der Vertiefungsrichtung und ein Seminar der Vertiefungsrichtung gewählt werden muss (= 8 festgelegte credits). Die verbleibenden 8 credits aus diesem Katalog KÖNNEN ersetzt werden durch Wahlfächer (gemeint sind Fächer aus den Katalogen A, B, C des Masterstudiengangs aller Vertiefungsrichtungen sowie weitere Fächer aus dem Angebot des FB6 (Masterstudiengang, keine Fächer des Bachelorstudiengangs), man ist hier also NICHT festgelegt auf die eigene Vertiefungsrichtung) oder durch Veranstaltungen aus dem BLOZUS. Mit BLOZUS sind Veranstaltungen aus dem kompletten Angebot der RWTH gemeint, also z.B. Sprachkurse des Sprachenzentrums (ein 2SWS Sprachkurs ergibt 3 credits), aber auch Seminare, Praktika und Projekte allgemein aus dem Masterstudiengang ETITTI des FB6 und NICHT an die eigene Vertiefungsrichtung gebunden.
Viele Grüße,
Pia Müller
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Hallo,
um das Thema noch einmal aufzugreifen (damit ich nicht aus Versehen zuviele Fächer als LN oder auf Note anmelde): wenn ich es richtig verstanden habe, gilt für den Schwerpunkt Biomedizintechnik folgendes:
36 CP (16 Block A, 12 Block B, 8 Block C) sind Wahlpflicht. Dies entspricht 9 Fächern bzw. besser gesagt Prüfungen, wobei EidM ja als LN festgelegt ist. Damit ergeben sich unter der Voraussetzung, daß ich aus dem Block Seminar/Praktikum nur 8 CP für ein Praktikum und ein Seminar verwende und das Seminar zum Industriepraktikum ausgeschloßen, folgende Aufteilungen:
- insgesamt 10 Prüfungen auf Note (32 CP Wahlpflicht + 8 CP aus dem Modul Wahl FB6)
- insgesamt (EidM inbegriffen) 5 Prüfungen als LN (4 CP Wahlpflicht für EidM + 8 CP Block/Zusatz + 8 CP Praktikum/Seminar)
Desweiteren könnte sich auch das Verhältnis 9 Note/ 6 LN einstellen, falls man von den 8 CP Wahlpflicht aus Block C Künstliche Organe mit 4 CP belegt, was nur als LN angeboten wird.
Könnte mir bitte jemand bestätigen, ob dies so richtig ist bzw. falls nicht, wo der Fehler liegt? Für neue Master mit dem Schwerpunkt könnte die Billanz ja evtl. auch ganz interessant sein. Vielen Dank!
um das Thema noch einmal aufzugreifen (damit ich nicht aus Versehen zuviele Fächer als LN oder auf Note anmelde): wenn ich es richtig verstanden habe, gilt für den Schwerpunkt Biomedizintechnik folgendes:
36 CP (16 Block A, 12 Block B, 8 Block C) sind Wahlpflicht. Dies entspricht 9 Fächern bzw. besser gesagt Prüfungen, wobei EidM ja als LN festgelegt ist. Damit ergeben sich unter der Voraussetzung, daß ich aus dem Block Seminar/Praktikum nur 8 CP für ein Praktikum und ein Seminar verwende und das Seminar zum Industriepraktikum ausgeschloßen, folgende Aufteilungen:
- insgesamt 10 Prüfungen auf Note (32 CP Wahlpflicht + 8 CP aus dem Modul Wahl FB6)
- insgesamt (EidM inbegriffen) 5 Prüfungen als LN (4 CP Wahlpflicht für EidM + 8 CP Block/Zusatz + 8 CP Praktikum/Seminar)
Desweiteren könnte sich auch das Verhältnis 9 Note/ 6 LN einstellen, falls man von den 8 CP Wahlpflicht aus Block C Künstliche Organe mit 4 CP belegt, was nur als LN angeboten wird.
Könnte mir bitte jemand bestätigen, ob dies so richtig ist bzw. falls nicht, wo der Fehler liegt? Für neue Master mit dem Schwerpunkt könnte die Billanz ja evtl. auch ganz interessant sein. Vielen Dank!
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
müsste stimmen, sofern alle von dir belegten Fächer mindestens 4 credits bringen
Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Ich stimme auch dafür, dass das so stimmt
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Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Klasse, dann scheint das ja soweit schonmal zu stimmen. Kann mir vielleicht jetzt noch jemand sagen, ob ich ein Fach aus dem Block B (konkret: MMI/RMI) auch nur in dem ersten Teil auf Note und den zweiten dann als LN schreiben kann? Ich frage, da es meines Wissens ursprünglich ja so war, daß man immer über beide Semester geprüft wurde und dann entweder beides auf Note oder als LN schreiben musste. Kann man die Art der Prüfung also jetzt "aufteilen"? Vorausgesetzt ist natürlich, daß ich alle 12 CP aus Block B schon habe und RMI 2 als Wahlfach auf LN schreiben (wollen) würde.
Den zweiten Teil der Robotik/MMI zu hören scheint mir nach dem ersten nämlich irgendwo schon ganz sinnvoll, nur würde ich nach der Art, wie die Klausur gestellt und bewertet wurde, den zweiten Fall nicht auf Note schreiben und mir damit ggf. den Schnitt (weiter) versauen wollen.
Den zweiten Teil der Robotik/MMI zu hören scheint mir nach dem ersten nämlich irgendwo schon ganz sinnvoll, nur würde ich nach der Art, wie die Klausur gestellt und bewertet wurde, den zweiten Fall nicht auf Note schreiben und mir damit ggf. den Schnitt (weiter) versauen wollen.
Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Die Regelung mit dem beides oder keins gilt so bei uns nur eingeschränkt. Soll heißen, du kannst nicht einfach so Teil 1 und Teil 2 getrennt auf Note schreiben, da das so nicht vorgesehen ist. Das geht nur mit Antrag.
Dein Fall ist aber ein anderer, da das eine ja in zwei verschiedene Module eingehen soll. Da müsstest du am besten Mal bei der Studienberatung nachfragen, aber ich finde, das sollte möglich sein. Im Zweifel einfach mal nen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, dann haste ne sichere Antwort
Ich hab damals DSV trennen wollen, in Teil 1 als Block B und Teil 2 als WAHL und das hätte ich laut Auskunft der Studienberatung sogar getrennt schreiben müssen. (Hab mich aber dann nach DSV1 umentschiedene )
Dein Fall ist aber ein anderer, da das eine ja in zwei verschiedene Module eingehen soll. Da müsstest du am besten Mal bei der Studienberatung nachfragen, aber ich finde, das sollte möglich sein. Im Zweifel einfach mal nen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, dann haste ne sichere Antwort
Ich hab damals DSV trennen wollen, in Teil 1 als Block B und Teil 2 als WAHL und das hätte ich laut Auskunft der Studienberatung sogar getrennt schreiben müssen. (Hab mich aber dann nach DSV1 umentschiedene )
Re: Wieviele Zusatzfächer muss man belegen?
Mit MMI den Schnitt versaut? Dann musst du aber einen guten 1 komma schnitt haben.
Wie mein voredner sagt, muss es vermutlich auf Antrag.
Wie mein voredner sagt, muss es vermutlich auf Antrag.