Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Wahlfächer, welche keinem der Vertiefungsrichtungen zugeordnet werden können

Moderator: Moderatoren

Antworten
Chris
Beiträge: 208
Registriert: Do 26. Feb 2009, 23:39

Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von Chris » Fr 13. Apr 2012, 10:53

Moin,

weiß zufällig jemand, ob man sich "Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte und -anlagen" im Master als Seminar anrechnen lassen kann? Im Bachelor zählt es ja als normales Fach, deswegen bin ich mir da etwas unsicher.

Gruß

bob10
Beiträge: 414
Registriert: So 1. Feb 2009, 19:34

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von bob10 » Fr 13. Apr 2012, 13:43

Mit einem Seminar verbinde ich eine schriftliche Ausarbeitung und einen Vortrag.
Das ist ja bei HMS nicht gegeben, wenn ich das richtig sehe.
Das wird ja nur "Seminar" genannt, weil da auch Leute aus der Industrie teilnehmen können.
Ich habs noch nicht besucht, aber von nem Kommilitonen schon über den Ablauf erzählt bekommen.
Überlege aber auch, es im Master zu machen, denn der Inhalt hört sich interessant an und die mündliche Prüfung soll auch machbar sein.

Chris
Beiträge: 208
Registriert: Do 26. Feb 2009, 23:39

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von Chris » Sa 14. Apr 2012, 14:33

bob10 hat geschrieben:Mit einem Seminar verbinde ich eine schriftliche Ausarbeitung und einen Vortrag.
Das ist ja bei HMS nicht gegeben, wenn ich das richtig sehe.
Mh, ja das war auch meine Befürchtung.

IriZ
Beiträge: 469
Registriert: Sa 19. Apr 2008, 20:35

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von IriZ » Mo 16. Apr 2012, 21:01

Ich würde nachfragen, ob das überhaupt geht... ich wollte auch was aus dem Bachelor auf Schein machen (Informationsübertragung), da hieß es, es darf kein Fach, dass im Bachelor angeboten wird, gemacht werden. Nichtmal als zusätzliches Fach nur mit Eintragung auf dem Zeugnis.

TimSz
Beiträge: 172
Registriert: Di 27. Jan 2009, 11:54

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von TimSz » Di 17. Apr 2012, 12:47

IriZ hat geschrieben:[...] es darf kein Fach, dass im Bachelor angeboten wird, gemacht werden.
Diese bescheuerte Regelung ist eine Vorgabe vom Ministerium. Es gibt allerdings einige Lehrstühle, die diese Regel umgehen, indem Sie (fast) dasselbe Fach unter verschiedenen Namen anbieten, z.B. "Embedded Systems" vs. "Introduction to Embedded Systems" bei den Informatikern. Die Master-Vorlesung hat hier ein paar Übungsaufgaben mehr und ist somit ein anderes Fach :)

bob10
Beiträge: 414
Registriert: So 1. Feb 2009, 19:34

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von bob10 » Do 19. Apr 2012, 09:44

Mein Antrag an den PA, HMS als Ersatz für ein Fach aus dem Katalog A belegen zu können, wurde abgelehnt.
Zitat: "Leider ist es grundsätzlich nicht möglich, Wahlpflichtfächer aus dem Bereich des Bachelorstudiums ETITTI als Fachprüfungen im Masterstudium ETITTI anrechnen zu lassen."
Das bestätigt also die Aussage von IriZ. :-(

Ich werde mich die Tage mal an das IFHT wenden, ob die da eine Möglichkeit sehen, HMS "Master-fähig" zu machen.
Da nehme ich auch gerne zusätzlichen Arbeitsaufwand in Kauf, wenn es dadurch zu einem "anderen" Fach wird und ich es dann belegen kann.

TimSz
Beiträge: 172
Registriert: Di 27. Jan 2009, 11:54

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von TimSz » Do 19. Apr 2012, 22:01

Wenn du zusätzliche Arbeit nicht scheust, könntest du auch gerne mal einen Brief ans Ministerium verfassen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Asta oder so. Manchmal führt das Ministerium unsinnige Regelungen ein, weil die Mitarbeiter dort es einfach nicht besser wissen. Wenn man sich dann dort einmal beschwert, hieß es auch schonmal: "Warum haben Sie das nicht schon früher gesagt?" und dann wurde so eine Regelung auch wieder geändert.

Auch wenn es für mich keinen Unterschied macht, da ich genug Fächer aus dem Master gewählt habe, würde mich das freuen, wenn die Regelung endlich gekippt würde.

bob10
Beiträge: 414
Registriert: So 1. Feb 2009, 19:34

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von bob10 » Di 8. Mai 2012, 20:52

TimSz hat geschrieben:
IriZ hat geschrieben:[...] es darf kein Fach, dass im Bachelor angeboten wird, gemacht werden.
Diese bescheuerte Regelung ist eine Vorgabe vom Ministerium.
Daraufhin habe ich ans Ministerium eine Mail geschickt, ob es stimmt, dass die Vorgabe vom Ministerium kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere zur Zeit an der RWTH Aachen den Masterstudiengang Elektrotechnik. Im vorhergehenden Bachelorstudium war es mir nicht möglich, ein mich interessierendes Wahlpflichtfach zu belegen, daher würde ich dies nun im Masterstudium gerne nachholen. Daher habe ich einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt, woraufhin ich jedoch die Antwort erhalten habe, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, Wahlpflichtfächer aus dem Bereich des Bachelorstudiums als Fachprüfung im Masterstudium anrechnen zu lassen.
Von einem Kommilitonen habe ich erfahren, dass es wohl eine Vorgabe des Ministeriums ist, dass Fächer aus dem Bachelorstudium nicht im Master angerechnet werden dürfen.
Mir geht es hierbei *nicht* darum, eine Prüfungsleistung, die bereits im Bachelor angerechnet wurde erneut im Master anrechnen zu lassen! Ich möchte lediglich ein Wahlfach aus dem Bachelorstudiengang im Master
(erstmals) ablegen und anrechnen lassen.

Nun wüsste ich gerne, ob die Information meines Kommilitonen richtig ist, dass es sich dabei um eine Vorgabe des Ministeriums handelt.
Wenn dies so ist, möchte ich gerne wissen, weshalb diese Regelung geschaffen wurde und ob eine Änderung geplant ist bzw. wie diese von mir angestoßen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXX XXXXXXXX
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

die Hochschulen, dort die Fachbereiche, entscheiden autonom über den Aufbau der Studiengänge.
Damit entscheiden sie auch, welche Leistungen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs und eines Masterstudiengangs erbracht werden müssen.
Die Einzelheiten sind in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Das Ministerium greift in diese hochschulautonomen Entscheidungen durchweg nicht ein.
Eine Vorgabe des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit dem von Ihnen geschilderten Inhalt ist hier nicht bekannt.
Daher muss ich Sie auf die Prüfungsordnung Ihres gegenwärtigen Masterstudienganges verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX
Referat 411 - Hochschulrecht, Prüfungs- und Studienordnungen - Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Also ist es wohl eine Vorgabe der RWTH oder unseres Prüfungsausschusses.
Ich wüsste gerne, warum das so gehandhabt wird. Sind die Bachelorfächer für den Master "zu leicht"?!

BigBubby
Beiträge: 261
Registriert: Mo 5. Jul 2010, 12:14

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von BigBubby » Do 10. Mai 2012, 05:39

vermutlich geht die rwth davon aus, dass die bachelor fächer idR nur einfühtend und nicht spezialisierend genug sind. eben nur Grundlagen und soweit ich weiß soll der Master ja spezifischer sein.
ich würde einfach wieder antworten mit der Mail vom Ministerium im anhang.

Pia Müller
Studienberater
Beiträge: 25
Registriert: Do 18. Nov 2010, 09:57

Re: Hoch- und Mittelspannungsschaltgeräte im Master

Beitrag von Pia Müller » Do 10. Mai 2012, 07:36

Studiengänge werden hierzulande akkreditiert. D.h. es entscheiden Akkreditierungsorganisationen, hier die ASIIN, ob der Studiengang deutschlandweit anerkannt wird. Es sollen damit einheitliche Standards im Sinne einer Qualität der Lehre geschaffen und gewährleistet werden, d.h. es soll nicht jede Universität sozusagen ihr „eigenes Süppchen“ kochen. Es ist nun eine Vorgabe der ASIIN im Rahmen dieser Akkreditierung des Studiengangs, dass Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs ETITTI nicht im darauffolgenden Masterstudiengang ETITTI geprüft werden dürfen. Das bedeutet, der Prüfungsausschuss ist in diesem Punkt nicht frei in seiner Entscheidung, sondern auch an Vorgaben durch die Akkreditierung gebunden.
Ich persönlich fände es durchaus sinnvoll, einzelne Veranstaltungen aus dem Bachelorstudium auch im Masterstudium anzuerkennen, z.b. als Leistungsnachweis im Katalog BLO/ZUS. Aber das geht eben aus den oben genannten Gründen leider nicht. Wenn Sie das Fach als reines Zusatzfach machen, kann es mit aufs Zeugnis geschrieben werden (das müssten Sie vor Erstellen des Zeugnisses beim ZPA angeben).
Viele Grüße, Pia Müller

Antworten

Zurück zu „Wahlfächer, Zusatzqualifikationen“