Hallo,
ich beziehe mich mit dieser Frage auf die Bachelorfächer im Modul BWAHL aus unserem Fachbereich (Cryptography, Sensoren, Informationsübertragung, ...) und auf die Modulgruppen A, B und C aus dem Master. Allerdings nicht auf die Leistungsnachweise (BWL, Sprachen, ...).
Ich wüsste gerne, ob man einfach mehr Fächer hören kann, als man braucht, und was dann passiert. Z.B. Wenn man:
a) eine Klausur einmal nicht besteht, dann diese für immer abmelden und einfach eine andere Vorlesung wählen kann
b) eine Klausur besteht, aber mit der Note unzufrieden ist, ob es dann möglich ist, diese Klausur einfach nicht anrechnen zu lassen
c) eine Klausur endgültig nicht besteht, falls es nicht möglich ist, die wieder abzumelden (siehe a)
Gruß
Tim
Wahlpflichtfächer
Moderator: Moderatoren
Re: Wahlpflichtfächer
Die letzte Auskunft von Frau Dahm, die ich mal erhalten habe, war: Was geschrieben wurde, wird auch gewertet. Laut ihr ist es nicht möglich, einfach mehr zu schreiben und sich dann das beste auszusuchen.
Wie genau das gereglt ist, falls man da doch einfach machen würde, weiß ich nicht.
Was wohl geht, ist mit Antrag das Wahlpflichtfach zu wechseln. Ob das allerdings nach Bestehen der Klausur, wenn auch mit schlechter Note, geht, weiß ich nicht.
Ich vermute als, dass a) mit Antrag gehen müsste, b) nicht und c) auch nicht.
Aber frag doch einfach die Studienberatung, die wissen sowas am ehesten. Erfahrungswerte gibts da noch nicht wirklich welche...
Wie genau das gereglt ist, falls man da doch einfach machen würde, weiß ich nicht.
Was wohl geht, ist mit Antrag das Wahlpflichtfach zu wechseln. Ob das allerdings nach Bestehen der Klausur, wenn auch mit schlechter Note, geht, weiß ich nicht.
Ich vermute als, dass a) mit Antrag gehen müsste, b) nicht und c) auch nicht.
Aber frag doch einfach die Studienberatung, die wissen sowas am ehesten. Erfahrungswerte gibts da noch nicht wirklich welche...
Re: Wahlpflichtfächer
Nach meinem Kentnissstand ist das so geregelt:
Man kann mehr Fächer wählen, als man benötigt. Bei der Anmeldung im Campus-Office erklärt man ja bereits, ob es ein A-B-C-Fach ist, ein Wahl-FB6-Fach (bei Frau Dahm anmelden) oder ein Block-Zusatz-Fach.
Ein einmal entgültig angemeldetes Modul (d.h. nach Ablauf der Abmeldefrist) kann nur mit Antrag an den Prüfungsausschuss wieder abgemeldet werden. Es ist zwingend notwendig, irgendwann einmal die Prüfung in diesem Fach zu bestehen.
Meldet man nun zuviele Fächer an, so werden nur die Fächer gewertet, die chronologisch (!!) zuerst geprüft wurden. Alle dann noch vorhandenen Prüfungen in einem Modul zählen als freiwillige Zusatzfächer und können, ohne Einwirkung auf die Endnote, in das Masterzeugnis aufgenommen werden.
Ist ein Fach, welches als Modulleistung gewählt wurde (nicht als Block-Zusatz) entgültig nicht bestanden, so verliert man den Prüfungsanspruch und das Studium ist beendet.
Ein Block-Zusatz-Fach, also ein Fach, welches auf Schein geprüft wird, kann man nicht entgültig nicht bestehen.
Persönlich halte ich diese Regelungen für Schwachsinn, da ich nicht einsehe, warum ein Student nicht das Fach wechseln können soll, wenn er kurz vor der Prüfung oder meinetwegen auch nach der ersten nicht bestandenen Prüfung feststellt, dass es ihm nicht liegt. Einzusehen jedoch ist, dass schlechte Noten nicht durch abwählen des Faches im Nachhinein gelöscht werden können. Für solche Fälle existiert aber auch wieder der Streichversuch wie im Bachelor.
Viele Grüße
Martin
Man kann mehr Fächer wählen, als man benötigt. Bei der Anmeldung im Campus-Office erklärt man ja bereits, ob es ein A-B-C-Fach ist, ein Wahl-FB6-Fach (bei Frau Dahm anmelden) oder ein Block-Zusatz-Fach.
Ein einmal entgültig angemeldetes Modul (d.h. nach Ablauf der Abmeldefrist) kann nur mit Antrag an den Prüfungsausschuss wieder abgemeldet werden. Es ist zwingend notwendig, irgendwann einmal die Prüfung in diesem Fach zu bestehen.
Meldet man nun zuviele Fächer an, so werden nur die Fächer gewertet, die chronologisch (!!) zuerst geprüft wurden. Alle dann noch vorhandenen Prüfungen in einem Modul zählen als freiwillige Zusatzfächer und können, ohne Einwirkung auf die Endnote, in das Masterzeugnis aufgenommen werden.
Ist ein Fach, welches als Modulleistung gewählt wurde (nicht als Block-Zusatz) entgültig nicht bestanden, so verliert man den Prüfungsanspruch und das Studium ist beendet.
Ein Block-Zusatz-Fach, also ein Fach, welches auf Schein geprüft wird, kann man nicht entgültig nicht bestehen.
Persönlich halte ich diese Regelungen für Schwachsinn, da ich nicht einsehe, warum ein Student nicht das Fach wechseln können soll, wenn er kurz vor der Prüfung oder meinetwegen auch nach der ersten nicht bestandenen Prüfung feststellt, dass es ihm nicht liegt. Einzusehen jedoch ist, dass schlechte Noten nicht durch abwählen des Faches im Nachhinein gelöscht werden können. Für solche Fälle existiert aber auch wieder der Streichversuch wie im Bachelor.
Viele Grüße
Martin
Re: Wahlpflichtfächer
Danke für die Antworten, das klingt alles interessant. Auch wenn ich die beschriebenen Regelungen nicht nachvollziehen kann (d.h. ich finde sie nicht gut oder sinnvoll).