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Klausur einsehen nach Einsicht
Verfasst: Mo 17. Sep 2012, 10:44
von nele86
Hallo zusammen,
es geht hier um eine ganz allgemeine Frage: darf ich Prüfungsleistungen unabhängig von der Einsicht einsehen? Dabei geht es sowohl um schriftliche als auch um mündliche Prüfungen. Ich habe in der Prüfungsordnung nicht gefunden, weiß aber, dass die Institute die Klausuren eine bestimmt Zeit aufheben müssen.
Hat da jemand ne Idee? Antrag an den Prüfungsausschuss? Funktioniert das insitutsintern?
Gruß,
Nele
Re: Klausur einsehen nach Einsicht
Verfasst: Mo 17. Sep 2012, 12:36
von Tobias
Ich hatte damals bei Numerik ein Blatt bekommen, da stand drauf dass man die Klausur nach 5 Jahren abholen kann. Weiß aber nicht ob es bei allen Institute das gilt da müsste man nachfragen.
Re: Klausur einsehen nach Einsicht
Verfasst: Mo 17. Sep 2012, 16:11
von testuser
Also bei Systemtheorie steht immer:
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Prüfungsunterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren auf Antrag dem Prüfling überlassen werden.
Ich schätze mal, dass wohl alle Lehrstühle das machen.
Wobei ich auch sowas gefunden habe (
http://www9.rwth-aachen.de/go/id/hmz/?s ... ngsfristen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter teilweiser Aufhebung des Rundschreibens Nr. 3 vom 06.11.2002 wird für die RWTH bezüglich der Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten durch die Professuren folgende Regelung getroffen:
- Studienbegleitende Klausuren, Haus- und Seminararbeiten werden für eine Dauer von 3 Jahren aufbewahrt.
- Für schriftliche Abschlussarbeiten (Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterarbeiten) gilt eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren.
Der Fristlauf beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Prüfungsleistung bewertet wurde. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Prüfungsarbeiten vernichtet.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Nettekoven
Re: Klausur einsehen nach Einsicht
Verfasst: Di 18. Sep 2012, 06:22
von Vollmilch
schon mal im Hochschulgesetz nachgeschaut

?
Re: Klausur einsehen nach Einsicht
Verfasst: Sa 22. Sep 2012, 14:44
von TimSz
Man hat ein Recht auf eine Einsicht. Normalerweise lassen die Institute einen aber nicht noch mal extra reingucken (Gründe laufen von "zu faul" über "wenn das jeder machen würde" bis "ogott, wenn der einen systematischen Fehler findet, müssen wir ja alle Ergebnisse nachträglich ändern").
Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn man bei der Einsicht krank ist oder im Urlaub oder den Termin einfach vergessen hat. Normalerweise kann man jemanden mit Vollmacht und Studentenausweiskopie hinschicken, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass damit das Recht auf Einsicht verwirkt ist. Ich habe immer selbst in meine Klausuren schauen wollen; jemand anders muss ja erst mal durch meine Antworten durchsteigen und dann ist manchmal auch schon die Zeit rum ^^