Streichung der schlechtesten Modulnote

Aktuelle Mitteilungen, wichtige Informationen, Termine

Moderator: Moderatoren

caesar
Beiträge: 20
Registriert: Mi 25. Jun 2008, 13:15

Re: Streichung der schlechtesten Modulnote

Beitrag von caesar » Di 20. Mär 2012, 14:20

Hallo,

ich habe dieses Thema nochmal ausgegraben, da auch laut Masterprüfungsordnung "Die schlechteste der gewichteten Modulnoten ... auf Antrag des Studierenden an den Prüfungsausschuss unberücksichtigt [bleibt], sofern alle Modulprüfungen innerhalb der Regel-studienzeit bestanden wurden."
Ist hier die Regelstudienzeit von 4 Semestern für den Master gemeint?

Denn durch das Vorziehen der Module ist es doch möglich z.B. bis zum Industriepraktikum (9. Semester) im Bachelor zu bleiben und so den Master offiziell in 2 Semestern abzuschliessen?
Hat man sich hingegen direkt nach dem Bachelor in den Masterstudiengang einschreiben lassen und benötigt etwas zu lange (also offiziell 5 Semester) hat man dieses Privileg nicht, obwohl die Studienzeit die gleiche ist?!
Wo ist da der Sinn? Bzw. der Denkfehler?

Liebe Grüße

IriZ
Beiträge: 469
Registriert: Sa 19. Apr 2008, 20:35

Re: Streichung der schlechtesten Modulnote

Beitrag von IriZ » Di 20. Mär 2012, 18:12

Normalerweise wird man, wenn man bereits Leistungen erbracht hat, entsprechend ins Semester eingestuft (oder die Leistungen werden nicht anerkannt).
Soll heißen, würde ein fertiger ET Bachelor auf die Idee kommen, sich für Wirtschaftsingenieurwesen ET einzuschreiben, wäre er nicht im ersten, sondern meinetwegen im dritten Semester oder so. Aber ob das tatsächlich auch so gemacht wird, weiß ich nicht, ich denke, der Fall tritt wohl jetzt irgendwann zum ersten Mal auf :)

Antworten

Zurück zu „Aktuelles / Wichtige Informationen“