Seite 1 von 1

Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 09:20
von Pia Müller
Liebe Studierende,
in den letzten beiden Semestern war es möglich, die Bachelorarbeit im Oktober bzw. im April zu beenden und sich dann noch für das beginnende Semester beim Studierendensekretariat in den Masterstudiengang umzuschreiben, ggf. mit einer Bescheinigung vom Lehrstuhl, dass die Bachelorarbeit zumindest bestanden ist und einer Bescheinigung von uns, der Studienberatung. Der 1. November bzw. der 1. Mai waren die Fristen, nach denen ein Wechsel definitiv nicht mehr möglich war. Das Studierendensekretariat wird dies ab dem nächsten Wintersemester leider nicht mehr so handhaben. Der Prüfungstermin für die letzten Prüfungen (d.h. auch der Abgeabetermin der Bachelorarbeit!) muss vor dem 1. Oktober liegen. Der Vortrag zur Bachelorarbeit oder ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfungen (EMF2 o.ä.) dürfen noch im Oktober liegen. Ein Wechsel im Oktober (bzw. im April für das Sommersemester) ist also schwieriger und nur noch aus organisatorischen Gründen möglich. Da wo es geht, werden wir entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Die Prüfungstermine inklusive Abgabe der Bachelorarbeit müssen aber vor dem 1. Oktober liegen! Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung, es ist ja vor allem für Bafögempfänger von Bedeutung.
Viele Grüße,
Pia Müller

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 10:35
von Jojo
Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, muss man noch im September abgeben, wenn man noch in der Regelstudienzeit bleiben will?! Wie sieht das denn konkret aus? Ich habe bspw. meine Bachelorarbeit am 07. April angemeldet und entsprechend wär dann der 07. Oktober der angemeldete Abgabetermin. Ist es mir jetzt trotzdem noch möglich Ende September schon abzugeben?

Viele Grüße,
Johannes

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 11:19
von julian
Hallo,

Ich habe ebenfalls am ersten Tag des Sommerssemesters (4.April) mit meiner Bachelorarbeit angefangen, weshalb der offizielle Abgabetermin im Oktober liegt. Allerdings werde ich voraussichtlich sehr viel früher abgeben. Mich wundert, dass man seine Bachelorarbeit dann ja entweder im vorigen Semester hätte starten müssen, oder 3 Monate Vollzeit anmelden müsste und gleichzeitig 3 Vorlesungen hören, um in Regelstudienzeit fertig zu werden. Das klingt für mich nicht besonders studierbar.
Bezüglich einer Planung kommt diese Information jedenfalls definitiv zu spät, da die meisten ihre Bachelorarbeit wohl schon angemeldet haben. Es sei denn es ist nicht der offizielle Abgabetermin gemeint?! Vielleicht können Sie das noch ein bisschen aufklären.

Viele Grüße,
Julian

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 11:35
von Pia Müller
Hallo,
ja, gemeint ist der wirkliche Abgabetermin, nicht der Termin, der bei der Anmeldung als letzter möglicher Abgabetermin angegeben wird.
Die Entscheidung darüber liegt beim Studierendensekretariat - uns hat das auch überrascht, wir haben es letzte Woche erfahren - es scheint einen diesbezüglichen Erlass des Ministeriums zu geben, der das festlegt.
Viele Grüße,
Pia Müller

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 12:21
von Pia Müller
@Jojo:
ja, Sie können die Arbeit früher abgeben; wenn man 6 Monate Teilzeit angemeldet hat, ist das kein Problem. Wenn man 3 Monate Vollzeit angemeldet hat und man gibt bedeutend früher ab, dann benötigt man eine Bestätigung des betreuenden Professors, dass die Arbeit vollwertig ist, bzw. eine Begründung, wie der frühe Abgabetermin zustande kommt. Ein paar Tage früher abzugeben ist auch bei 3 Monate angemeldeten Arbeiten kein Problem.
Gruß,
Pia Müller

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 12:48
von Jojo
Alles klar, vielen Dank für die Infos.

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mi 22. Feb 2012, 01:48
von careman
Wann ist denn der letzte Termin für nächstes Semester? Ich schreibe noch eine Bachelorklausur (15.3) und muss den Praktikumsbericht abgeben. Kann ich mich noch rechtzeitig umschreiben?

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mi 22. Feb 2012, 09:13
von bob10
Mir wurde im Zulassungsschreiben mitgeteilt, dass ich bis zum 30.3.2012 alle Prüfungen abgelegt haben muss und mich dann bis zum 30.4.2012 im Studierendensekretariat in den Master umschreiben kann. Dabei muss man dann den erfolgreichen Abschluss nachweisen.
Braucht man dafür eigentlich ein vorläufiges Zeugnis oder können die ins VZPA gucken?

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mi 22. Feb 2012, 17:11
von IriZ
Die können ins VZPA gucken! Ich hatte zumindest damals nichts dabei.

Re: Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI

Verfasst: Mi 22. Feb 2012, 23:58
von careman
Alles klar, danke. Ich werd mal nachfragen, ob Praktikumsbericht als Prüfung gilt oder ob der außen vor ist...ob ich den in 15 Tagen geschrieben und bewilligt bekomme, halt ich für fragwürdig.