Wechsel in den Masterstudiengang ETITTI
Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 09:20
Liebe Studierende,
in den letzten beiden Semestern war es möglich, die Bachelorarbeit im Oktober bzw. im April zu beenden und sich dann noch für das beginnende Semester beim Studierendensekretariat in den Masterstudiengang umzuschreiben, ggf. mit einer Bescheinigung vom Lehrstuhl, dass die Bachelorarbeit zumindest bestanden ist und einer Bescheinigung von uns, der Studienberatung. Der 1. November bzw. der 1. Mai waren die Fristen, nach denen ein Wechsel definitiv nicht mehr möglich war. Das Studierendensekretariat wird dies ab dem nächsten Wintersemester leider nicht mehr so handhaben. Der Prüfungstermin für die letzten Prüfungen (d.h. auch der Abgeabetermin der Bachelorarbeit!) muss vor dem 1. Oktober liegen. Der Vortrag zur Bachelorarbeit oder ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfungen (EMF2 o.ä.) dürfen noch im Oktober liegen. Ein Wechsel im Oktober (bzw. im April für das Sommersemester) ist also schwieriger und nur noch aus organisatorischen Gründen möglich. Da wo es geht, werden wir entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Die Prüfungstermine inklusive Abgabe der Bachelorarbeit müssen aber vor dem 1. Oktober liegen! Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung, es ist ja vor allem für Bafögempfänger von Bedeutung.
Viele Grüße,
Pia Müller
in den letzten beiden Semestern war es möglich, die Bachelorarbeit im Oktober bzw. im April zu beenden und sich dann noch für das beginnende Semester beim Studierendensekretariat in den Masterstudiengang umzuschreiben, ggf. mit einer Bescheinigung vom Lehrstuhl, dass die Bachelorarbeit zumindest bestanden ist und einer Bescheinigung von uns, der Studienberatung. Der 1. November bzw. der 1. Mai waren die Fristen, nach denen ein Wechsel definitiv nicht mehr möglich war. Das Studierendensekretariat wird dies ab dem nächsten Wintersemester leider nicht mehr so handhaben. Der Prüfungstermin für die letzten Prüfungen (d.h. auch der Abgeabetermin der Bachelorarbeit!) muss vor dem 1. Oktober liegen. Der Vortrag zur Bachelorarbeit oder ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfungen (EMF2 o.ä.) dürfen noch im Oktober liegen. Ein Wechsel im Oktober (bzw. im April für das Sommersemester) ist also schwieriger und nur noch aus organisatorischen Gründen möglich. Da wo es geht, werden wir entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Die Prüfungstermine inklusive Abgabe der Bachelorarbeit müssen aber vor dem 1. Oktober liegen! Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Planung, es ist ja vor allem für Bafögempfänger von Bedeutung.
Viele Grüße,
Pia Müller