Prüfungsrechtlich wird unterschieden zwischen Abmeldung und begründetem Rücktritt. Eine Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin ist in einigen Studiengängen überhaupt nicht erlaubt (z.B. alle Studiengänge der Fakultät Elektrotechnik, 2-Fach-Bachelor und Master der Philosophischen Fakultät), in einigen Studiengängen 1 x pro Prüfungsfach und in einigen Studiengängen beliebig oft erlaubt. Ist die Abmeldung erlaubt, so ist sie auch online möglich über die VZPA-Studierendenfunktion.
GET1 Abmelden
Moderator: Moderatoren
Re: GET1 Abmelden
Laut : http://www.rwth-aachen.de/go/id/wsn/ geht das abmelden bei uns ausschließlich über die Studienberater.
Re: GET1 Abmelden
Dann log dich doch einfach bei Campus ein und guck nach
Ich hab mich auch vor einem Monat dort abgemeldet. Bin aber WirtIng, kann sein, dass es bei E-Technik anders ist.

Ich hab mich auch vor einem Monat dort abgemeldet. Bin aber WirtIng, kann sein, dass es bei E-Technik anders ist.
Re: GET1 Abmelden
Wirtings haben eine andere Prüfungsordnung, ihr könnt euch ganz normal abmelden und auch Verbesserungsversuche schreiben, das geht bei Etechnikern nicht.
Re: GET1 Abmelden
Also, ich rate den zweiten Versuch abzumelden, denn es gibt in nächsten Semestern solche Sachen wie z.B. ET Praktikum, wo man eigentlich alles erklärt bekommt, was so blöd in der Übung drin kam.