Seite 1 von 1

Hilfsmittel Klausur

Verfasst: Mo 22. Aug 2011, 20:51
von sisa
Hey,

ich hoffe ich habe ein ähnliches Thema hier im Forum nicht übersehen, aber weiß jemand mit Sicherheit wie es mit dem Formelzettel ausschaut? Laut Klausuraushang ist anscheinend doch nur ein handschriftlicher Formelzettel erlaubt aber ich meine, dass Frau Müller gesagt hätte es wäre egal wie der Formelzettel beschrieben oder eben bedruckt ist.

Re: Hilfsmittel Klausur

Verfasst: Mo 22. Aug 2011, 21:00
von Manuelito
Dieses Thema kauen wir momentan gefühlt alle 30 Minuten irgendwo anders durch...

Aus dem L2P zur Übung

Titel Zulässige Unterlagen zur Prüfung

Textkörper

Liebe Studentinnen und Studenten,

da wir mittlerweile mehrere Zuschriften bekommen haben, dass derzeit widersprüchliche Aussagen zu den für die Klausur zugelassenen Utensilien kursieren, möchte ich an dieser Stelle noch einmal Klarheit schaffen: Erlaubt sind zwei DIN A4-Bögen, die handschriftlich, kopiert, gedruckt o.ä. verfasst sind, sowie ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner ohne graphisches Display und Schreibutensilien. Ich hoffe, dass ich damit einige Fragen ausräumen konnte.

Benjamin

Erstellt am 17.08.2011 14:00 von Benjamin Eilebrecht