Nach Einsicht SS 2012
Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 02:02
Hallo zusammen.
Ich würde gerne meine Erfahrung der Einsicht hier zusammenfassen:
Zunächst hat die Klausureinsicht zur Systemtheorie fast allen in NRW gültigen Richtlinien widersprochen. Der Link hierzu der RWTH-AStA:
http://www.asta.rwth-aachen.de/lehre/pr ... gseinsicht
Punkt 1:
"Dem Kandidaten soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Bewertung nachzuvollziehen"
Das heißt konkret, dass in einer Einsicht eine Musterlösung vorliegen muss oder die Korrektur angemessen erklärt werden muss.
Keine Musterlösung. Nichtmal eine Aufschlüsselung der Punktvergabe nach Teilaufgaben. Eine Nachvollziehung war nur nach expliziter Nachfrage möglich und in der vorgegeben Einsichtszeit nicht zu machen, insbesondere beim Korrekteur der Teilaufgabe 3 absolut unmöglich, da dieser nicht über die entsprechenden Deutsch/Englischkenntnisse verfügt. Weiteres hierzu siehe weiter unten.
Punkt 2:
"Dem Prüfling ist ausreichend Zeit und Platz zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen"
Du hast also das Recht darauf, deine Korrektur nicht im Stehen durchgucken zu müssen. Außerdem darfst du nicht nach einer Zeit die deutlich unter der Zeit liegt, die du zum Nachrechnen brauchen würdest, hinausgeschmissen werden.
Ich wurde nach 15 Minuten aufgefordert zu gehen, obwohl allein das Nachvollziehen der eigenen Klausur und die Fehleranalyse weit mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Erst recht ohne Lösungsvorlage. Der Hinweis auf dieses Recht wurde mit der erneuten Ermahnung zum Gehen beantwortet.
Punkt 3:
"Der Prüfungsteilnehmer kann sich Notizen machen und Auszüge anfertigen"
Dir darf während der Einsicht niemand verbieten, mit einem Bleistift auf einem separaten Blatt etwas aufzuschreiben oder auch komplette Aufgaben aus der Klausur abzuschreiben.
Wurde explizit verboten. Alle mitgebrachten Materialen mussten vor der Einsicht weggelegt werden.
Punkt 4:
"Ihm muss ferner ermöglicht werden, Kopien anzufertigen [..], gegebenfalls auch die Ablichtung der gesamten Arbeiten und Gutachten"
Falls du das möchtest, darfst du deine Klausur also kopieren, oder kopieren lassen (das wiederum darf der Lehrstuhl entscheiden). Hierbei darfst du auch die Kopie der gesamten Klausur verlangen. Du musst zwar die Kosten dafür tragen, allerdings muss der Lehrstuhl dies für sich kostenneutral halten. Sollte der Betrag deutlich zu hoch liegen, kannst du eine Quittung verlangen und mit dieser zu uns kommen.
Gut, eher nebensächlich. Hier weiss ich nicht, ob jemand danach gefragt hat. Bitte melden falls dies der Fall ist.
Zum Konkreten:
Ich habe in der Klausur über die Hälfte der Punkte erreicht. Leider unter 50. Es war mein Drittversuch. Ich habe insgesamt 56 Punkte in der zur Verfügung stehenden Zeit bearbeiten können (In der Einsicht berechnet). Ich verfasse diesen Post aus vorgenannten Gründen auch zunächst unter Synonym. Nach diesen Informationen soll jeder die Relevanz meines Posts beurteilen.
Wem es nicht aufgefallen ist: Hätte der Professor die Klausur mit 50%, also 44,5 Punkten, Bestehensgrenze bewertet, hätte er eine Durchfallquote von unter 10% gehabt. Mit der Bestehensgrenze von 50 Punkten liegt sie bei knapp über 15%. Kann Zufall sein, trotzdem in meinen Augen verdammt auffällig. Leider habe ich bis dato vom AStA keine Rückmeldung erhalten, ob es zulässig ist, die Bestehensgrenze an der Durchfallquote auszurichten.
Ein Kommilitone soll nach Rückfrage beim medit per E-Mail darüber informiert worden sein, dass 50% der Punkte zum Bestehen ausreichen. Ich bitte diesen, mich zu kontaktieren.
Ausserdem möchte ich jeden, der bei Aufgabe 3 (Reglerentwurf) 6 Punkte oder weniger erreicht hat und/oder einen Korrekturantrag gestellt hat, bitten, mich anzuschreiben. Der Korrekteur hat hier pauschal, auch bei geringsten Flüchtigkeitsfehlern, jeden Aufgabenteil mit 0 Punkten bewertet, und damit jeden Studenten potenziell 2 (!) Noten nach unten gestuft. Der Korrekteur hatte nichtmal genug Deutsch/Englischkenntnisse, um seine Entscheidungen zu Begründen.
Auch alle Leute, die bestanden haben, wurden durch die verzerrte Notenskala benachteiltigt. Eine auf die üblichen 50% skalierte Notenskale ist unten angehängt.
Bitte leitet dies an alle Kommilitonen, die Systemtheorie geschrieben haben, weiter. Ich bin mir nach den Erfahrungen in der Einsicht fast sicher, dass jeder sich um mindestens eine Notenstufe verbessern kann, wenn wir gemeinsam Beschwerde einreichen. Ich werde bei genügend Beschwerden einen offenen Brief an Prof. Leonhardt verfassen.
Anhang 1: Persönliche Bemerkung
Auch wenn die Erhöhung der Bestehensgrenz von 50% (44,5 Pkt) auf 56% (50 Pkt) legitim sein sollte, ist das doch eine Blamage für den ganzen Lehrstuhl. Entweder soll hiermit die Durchfallquote künstlich erhöht werden, oder aber die Klausur ist im Vorfeld falsch gestellt worden.
Ausserdem ist mir gerade beim Ausrechnen der auf 50% skalierten Noten die Verzerrung aufgefallen. Wir alle sollten wirklich Einspruch einlegen. Bitte anschauen.
Anhang 2: Notenskale mit Basis von 44,5 Punkten + 5%/Notenschritt:
->Notenschritte bei 4,5 Pkt
<44,5 | 5,0
44,5 | 4,0
49 | 3,7
53,5 | 3,4
58 | 3,0
62,5 | 2,7
67 | 2,3
71,5 | 2,0
76 | 1,7
80,5 | 1,3
>85 | 1,0
Ich würde gerne meine Erfahrung der Einsicht hier zusammenfassen:
Zunächst hat die Klausureinsicht zur Systemtheorie fast allen in NRW gültigen Richtlinien widersprochen. Der Link hierzu der RWTH-AStA:
http://www.asta.rwth-aachen.de/lehre/pr ... gseinsicht
Punkt 1:
"Dem Kandidaten soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Bewertung nachzuvollziehen"
Das heißt konkret, dass in einer Einsicht eine Musterlösung vorliegen muss oder die Korrektur angemessen erklärt werden muss.
Keine Musterlösung. Nichtmal eine Aufschlüsselung der Punktvergabe nach Teilaufgaben. Eine Nachvollziehung war nur nach expliziter Nachfrage möglich und in der vorgegeben Einsichtszeit nicht zu machen, insbesondere beim Korrekteur der Teilaufgabe 3 absolut unmöglich, da dieser nicht über die entsprechenden Deutsch/Englischkenntnisse verfügt. Weiteres hierzu siehe weiter unten.
Punkt 2:
"Dem Prüfling ist ausreichend Zeit und Platz zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen"
Du hast also das Recht darauf, deine Korrektur nicht im Stehen durchgucken zu müssen. Außerdem darfst du nicht nach einer Zeit die deutlich unter der Zeit liegt, die du zum Nachrechnen brauchen würdest, hinausgeschmissen werden.
Ich wurde nach 15 Minuten aufgefordert zu gehen, obwohl allein das Nachvollziehen der eigenen Klausur und die Fehleranalyse weit mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Erst recht ohne Lösungsvorlage. Der Hinweis auf dieses Recht wurde mit der erneuten Ermahnung zum Gehen beantwortet.
Punkt 3:
"Der Prüfungsteilnehmer kann sich Notizen machen und Auszüge anfertigen"
Dir darf während der Einsicht niemand verbieten, mit einem Bleistift auf einem separaten Blatt etwas aufzuschreiben oder auch komplette Aufgaben aus der Klausur abzuschreiben.
Wurde explizit verboten. Alle mitgebrachten Materialen mussten vor der Einsicht weggelegt werden.
Punkt 4:
"Ihm muss ferner ermöglicht werden, Kopien anzufertigen [..], gegebenfalls auch die Ablichtung der gesamten Arbeiten und Gutachten"
Falls du das möchtest, darfst du deine Klausur also kopieren, oder kopieren lassen (das wiederum darf der Lehrstuhl entscheiden). Hierbei darfst du auch die Kopie der gesamten Klausur verlangen. Du musst zwar die Kosten dafür tragen, allerdings muss der Lehrstuhl dies für sich kostenneutral halten. Sollte der Betrag deutlich zu hoch liegen, kannst du eine Quittung verlangen und mit dieser zu uns kommen.
Gut, eher nebensächlich. Hier weiss ich nicht, ob jemand danach gefragt hat. Bitte melden falls dies der Fall ist.
Zum Konkreten:
Ich habe in der Klausur über die Hälfte der Punkte erreicht. Leider unter 50. Es war mein Drittversuch. Ich habe insgesamt 56 Punkte in der zur Verfügung stehenden Zeit bearbeiten können (In der Einsicht berechnet). Ich verfasse diesen Post aus vorgenannten Gründen auch zunächst unter Synonym. Nach diesen Informationen soll jeder die Relevanz meines Posts beurteilen.
Wem es nicht aufgefallen ist: Hätte der Professor die Klausur mit 50%, also 44,5 Punkten, Bestehensgrenze bewertet, hätte er eine Durchfallquote von unter 10% gehabt. Mit der Bestehensgrenze von 50 Punkten liegt sie bei knapp über 15%. Kann Zufall sein, trotzdem in meinen Augen verdammt auffällig. Leider habe ich bis dato vom AStA keine Rückmeldung erhalten, ob es zulässig ist, die Bestehensgrenze an der Durchfallquote auszurichten.
Ein Kommilitone soll nach Rückfrage beim medit per E-Mail darüber informiert worden sein, dass 50% der Punkte zum Bestehen ausreichen. Ich bitte diesen, mich zu kontaktieren.
Ausserdem möchte ich jeden, der bei Aufgabe 3 (Reglerentwurf) 6 Punkte oder weniger erreicht hat und/oder einen Korrekturantrag gestellt hat, bitten, mich anzuschreiben. Der Korrekteur hat hier pauschal, auch bei geringsten Flüchtigkeitsfehlern, jeden Aufgabenteil mit 0 Punkten bewertet, und damit jeden Studenten potenziell 2 (!) Noten nach unten gestuft. Der Korrekteur hatte nichtmal genug Deutsch/Englischkenntnisse, um seine Entscheidungen zu Begründen.
Auch alle Leute, die bestanden haben, wurden durch die verzerrte Notenskala benachteiltigt. Eine auf die üblichen 50% skalierte Notenskale ist unten angehängt.
Bitte leitet dies an alle Kommilitonen, die Systemtheorie geschrieben haben, weiter. Ich bin mir nach den Erfahrungen in der Einsicht fast sicher, dass jeder sich um mindestens eine Notenstufe verbessern kann, wenn wir gemeinsam Beschwerde einreichen. Ich werde bei genügend Beschwerden einen offenen Brief an Prof. Leonhardt verfassen.
Anhang 1: Persönliche Bemerkung
Auch wenn die Erhöhung der Bestehensgrenz von 50% (44,5 Pkt) auf 56% (50 Pkt) legitim sein sollte, ist das doch eine Blamage für den ganzen Lehrstuhl. Entweder soll hiermit die Durchfallquote künstlich erhöht werden, oder aber die Klausur ist im Vorfeld falsch gestellt worden.
Ausserdem ist mir gerade beim Ausrechnen der auf 50% skalierten Noten die Verzerrung aufgefallen. Wir alle sollten wirklich Einspruch einlegen. Bitte anschauen.
Anhang 2: Notenskale mit Basis von 44,5 Punkten + 5%/Notenschritt:
->Notenschritte bei 4,5 Pkt
<44,5 | 5,0
44,5 | 4,0
49 | 3,7
53,5 | 3,4
58 | 3,0
62,5 | 2,7
67 | 2,3
71,5 | 2,0
76 | 1,7
80,5 | 1,3
>85 | 1,0