Maxx,
Andreas,
das ist zwar am eigentlichen Thema ("Wie kann man die Materiallage für zukünftige Studierenden verbessern, so dass diese erfolgreicher studieren können") vorbei, aber ein paar Dinge kann ich nicht so stehen lassen.
Bei den folgenden Ausführungen nehme ich an, dass die zwei vorangegangenen Beiträge von zwei Studierenden verfasst worden sind, die regelmäßig in den Räumen der Fachschaft "aktiv" sind. Ich verwende den engeren Begriff der Fachschaft, der sich auf die Studierenden bezieht, die sich "aktiv engagieren" (ohne dies näher zu definieren). Dem Grunde nach sind dagegen alle Studierenden, die im Fachbereich 6 eingeschrieben sind, Teil der Fachschaft.
Nette Sammlung für die Tonne!
Andreas, das kannst Du leider gar nicht beurteilen. Mir hat sie zu zwei imposanten Noten auf dem Zeugnis verholfen. Stolz kann ich da zwar nicht drauf sein (siehe unten), das fragt aber später keiner mehr.
dir ist klar das du EMF1 löschen kannst, weil Prof. Jungemann so viele Änderungen machen wird, dass dir die alten Materialien nichts mehr bringen?
Ach, er macht jetzt Kakaobutter in der Vorlesung?
Ich glaube, es gibt auf der Welt keine ernstzunehmende Vorlesung über elektormagnetische Felder, in der nicht auch mal ein Randwertproblem betrachtet wird und z.B. eine Maxwell-Gleichung vorkommt. Er mag zwar didaktisch eine Menge umstellen, aber da der Inhalt durch die Studienordnung vorgegeben ist, wird sich das nicht so katastrophal ändern (können).
Ich werde mir jedoch einmal ergebnisoffen die Aufgabenstellungen aus den laufenden Kleingruppenübungen und Großgruppenübungen anschauen und berichten. Immerhin hat sich Herr Prof. Jungermann im Wintersemester 2011 -- sehr vorsichtig ausgedrückt -- an den bisheringen Klausuren orientiert. Dazu später mehr.
1905 gab es keine Abmahn-Insdustrie und wenig Copyright.
"Abmahnindustrie" ist mir zu diffus, um darauf einzugehen.
Das "Copyright", im Deutschen sagt man ja eher Urheberrecht dazu und es ist von der Systematik auch etwas anderes als das US-amerikanische "Copyright", war für Schriftstücke schon 1905 ähnlich wie heute.
In der deutschen Rechtstradition geht das Urheberrecht auf das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u.s.w." vom 11. Juni 1870 (BGBl. 1870, S. 339) zurück. Das war vor 1905. Im folgenden wurde es dann am 1. Januar 1902 durch Inkrafttreten des "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst" abgelöst.
Außerdem muss die Fachschaft bei Veröffentlichungen darauf achten, das kein Copyright verletzt wird.
Das ist vollkommen richtig und ist eine Selbstverständlichkeit. Wie ich im Folgenden zeigen werden, müssen jedoch gar keine Urheberrechte verletzt werden, wenn die Fachschaft Materialien zu Vorlesungen veröffentlicht.
Wenn sich zu einer Aufgabenstellung der Lösungsweg durch bekannte, veröffentlichte Methoden, aufzwingt, ist die Lösung keine persönliche geistige Schöpfung. Die persönliche geistige Schöpfung ist jedoch nach § 2 Urheberrechtsgesetz Abstaz 2 (§ 2 Abs. 2 UrhG) zwingende Voraussetung, damit ein Werk überhaupt durch das UrhG geschützt wird. Nachzulesen unter [1].
Zu einem
d/dx x^2 = 2 x
gibt es im Jahr 2011 kein Urheberrecht mehr. Das hätte am Ende des 17. Jahrhunderts, als Leibnitz und Newton dieses Kalkül unabhängig voneinander gerade neu entwickelt haben, sehrwohl noch anders ausgesehen.
Die Lösungen von EMF beinhalten nur bekannte und veröffentlichte Standardmethoden um Standardprobleme zu lösen.
Also, inwieweit die Lösungen von EMF unter den Schutz des UrhG fallen, darf bezweifelt werden.
Wenn ich eine Lösung mit Hand oder mit LaTeX schreibe und den Lösungsweg kommentiere, liegt ein, falls überhaupt vorhandenes, Urheberrecht bei mir. Ich hätte eine entsprechende Nutzungserlaubnis erteilt. Ähnlich liegt es ja z.B. auch bei den Klausurprotokollen und sonstigen Mitschriften von Studierenden. Ein ggf. vorhandenes Urheberrecht liegt beim Autor und der Autor ist dann eben nicht die Professorin / der Professor. Ich mutmaße, dass die meisten Studierenden der Fachschaft ein Nutzungsrecht (das die Veröffentlichung beinhaltet) übertragen hätten, hätte sie denn danach gefragt.
Nur ein Nebengedanke, der in der (juristischen) Wissenschaft diskutiert wird: Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und Assistentinnen und Assistenten sind Angestellte des Landes und verfassen die Werke (Tafelanschriebe, Aufgabenstellungen, etc.) im Rahmen ihrer Dienstpflicht. Die Lehre ist Teil der Dienstpflicht und somit sind die Werke Pflichtwerke.
Dagegen ist weder die Hochschullehrerin noch der "Hochschullehrer verfassungsrechtlich noch hochschulrechtlich zur Publikation verpflichtet ist. Wissenschaftliche Beiträge sind daher keine Pflichtwerke und fallen folglich nicht unter § 43 UrhG." [2]
Daraus folgern einige ernstzunehmende Autoren, in Zusammenhang mit § 43 UrhG, dass der Universität ein Nutzungsrecht an Pflichtwerken (die Aufgabenstellungen, Lösungen, et cetera) einzuräumen sei.
Ohne Aufgaben bringen dir dann die Lösungen wenig.
Mir scheint, du hast EMF bisher nur dem Namen nach gehört. Drei Dinge:
Erstens, die Aufgabenstellungen zu den Klausuren müssten für die Nützlichkeit der Sammlung ja gar nicht in ihr enthalten sein, denn die gibt es auf der Homepage des Institutes.
Zweitens, die Aufgabenstellungen zu den Übungsaufgaben kann man auch paraphrasieren. Im Übrigen zeigen die Aufgaben auch Ähnlichkeit mit anderen Lehrbüchern, insbesondere aus dem US-amerikanischen Raum. Darauf könnte man verweisen.
Drittens, wie bereits oben diskutiert, ob "In einem runden Hohlleiter breitet sich eine TEM-Welle aus" bereits dem Urheberrechtsschutz unterliegt (Stichwort geistige Schöpfungshöhe [*]), mag ich sehr bezweifeln.
Aber natürlich gilt: drei Juristen, vier Meinungen.
Maxx,
Dein Beitrag zeugt von ziemlicher Unwissenheit was solche Angelegenheiten angeht.
Das kann ich an dieser Stelle nur so zurück geben.
In der Summe würde man also eine urheberrechtlich saubere Variante finden können, die keins der ggf. bestehenden Urheberrechte verletzt. Das ist meiner Meinung nach also kein Argument, warum die Fachschaft nicht eine Sammlung in einer rechtskonformen Weise hätte veröffentlichen können.
Es ist auch nicht die Aufgabe der Fachschaft die Unterlagen für die Studierenden bereit zu stellen!?
Dazu drängen sich mir sofort drei Fragen auf:
Wofür gab / gibt es dann die zwei Drucker im Fachschaftsraum?
Wofür werden dann Klausurprotokolle et cetera von der Fachschaft gesammelt?
Ist das Selbstverständnis der Fachschaft defacto ein anderes, als das, das auf der Homepage [3] veröffentlich wird? Dort steht zum Selbstverständnis der Fachschaft "[...] sammeln und drucken Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung und vieles weitere."
Andeas, kannst Du mir dazu eine plausible Antwort geben?
Je mehr Unterlagen bekannt sind, desto schwerer werden auch die Klausuren!
Das gilt meiner Meinung nach nur für "Studierende", die darauf hoffen, dass mit den selben Aufgaben wie aus dem Semester davor, geprüft wird.
Ich fand die diessemestrige Klausur (EMF1 und EMF2 EE) ein bodenlose Unverschämtheit. Ohne den blassesten Schimmer von der Materie konnte man die Musterlösung aus den Semestern davor herunter spulen und hat reichlich Punkte kassiert. Ich hatte tatsächlich in der ersten Minute den Eindruck, dass das Institut aus Versehen die falsche Aufgabenstellung auf den Kopierer gelegt hat.
Das soll sich dann noch "Studieren" nennen?
Damit die Fachschaft überhaupt die PDFs bekommt, muss absolute Vertraulichkeit versichert werden!
Dazu zwei Dinge: Erstens, ist den Professorinnen und Professoren, die das fordern, ihre Lehre so peinlich, dass sie nicht möchten, dass jemand außerhalb der RWTH sieht, welche Standards herrschen?
Zweitens, das mögen die Bedingungen einiger Mitglieder des Professoriums [geschlechtsneutral!] sein. In dem von mir skizzierten Fall muss man aber gar nicht nach deren Regeln spielen, da man weder ihren Ball noch ihr Spielfeld benutzt bzw. vom Schiedsrichter die Erlaubnis hat, über den Rasen zu laufen.
Die Fachschaft hätte Initiative zeigen können, die zirkulierenden Mitschriften zu den Klausuren und Übungsaufgaben (nicht nur EMF) zu sammeln, ordnen und im vollständigen Einklang mit dem Urheberrecht zu veröffentlichen. Das hätte sich mit dem -- zumindest publizierten -- Selbstverständnis gedeckt.
Mein ganz persönlicher Eindruck ist jedoch, dass die Fachschaft sich gerne hinter dem Urheberrecht versteckt und lieber ihre Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit dadurch versucht zu unterstreichen, dass sie die mit wenig Aufwand bekommenen Materialien nur zum Ausdrucken im Fachschaftsraum feilbietet.
Also, auf die Fachschaft (im engeren Sinne) kann man bei EMF wohl eher weniger zählen. Das hatte ich zuvor schon vermutet.
Andere Vorschläge, wie man die Materialien veröffentlichen kann?
Grüße
Dave
[1]
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
[2]
http://www.iuwis.de/publikation/urheber ... ten-wissen
[3]
http://www.fset.rwth-aachen.de/cms/fach ... achschaft/
[*] Hier wäre ein Urheberrechtsschutz wieder zu diskutieren, da es sich um einen Witz handeln könnte.