
Frage zur Krankmeldung
Moderator: Moderatoren
Re: Frage zur Krankmeldung
nö, ich schreib mit. Diesmal kann ich alles 

Re: Frage zur Krankmeldung
heyho!
natürlich reicht der poststempel!
da ich aber selbst bei der post arbeite wollte ich euch nur mal dran erinnern, dass es auch zwischenfälle gibt, und dann der poststempel vom nächsten tag erst draufkommt...das kostet halt nen versuch wenn man dieses pech hat.
also macht euch lieber die mühe es selbst in den hochschulbriefkasten zu werfen!
natürlich reicht der poststempel!
da ich aber selbst bei der post arbeite wollte ich euch nur mal dran erinnern, dass es auch zwischenfälle gibt, und dann der poststempel vom nächsten tag erst draufkommt...das kostet halt nen versuch wenn man dieses pech hat.
also macht euch lieber die mühe es selbst in den hochschulbriefkasten zu werfen!
Re: Frage zur Krankmeldung
wenn man während der klausur merkt dass man krank ist, Hochschularzt oder normaler?
Re: Frage zur Krankmeldung
Sobald die Person vorne gefragt hat:
" Fühlen SIe sich alle gesundheitlich in der Lage die Klausur zu schreiben"
ist es vorbei mitm normalen Arzt.
Wenn du DIREKT nach der Frage doch rausgehst kannste noch nen normalen Arzt besuchen.
Danach musst du zu einem von denen ausgesuchten Arzt ( im Regelfall Hochschularzt)
" Fühlen SIe sich alle gesundheitlich in der Lage die Klausur zu schreiben"
ist es vorbei mitm normalen Arzt.
Wenn du DIREKT nach der Frage doch rausgehst kannste noch nen normalen Arzt besuchen.
Danach musst du zu einem von denen ausgesuchten Arzt ( im Regelfall Hochschularzt)
Re: Frage zur Krankmeldung
stimmt nicht...kommt aufs Fach / Lehrstuhl an...bei manchen muss man zum Hochschularzt, andere schicken dich zu nem normalen Arzt..Teamo hat geschrieben:Sobald die Person vorne gefragt hat:
" Fühlen SIe sich alle gesundheitlich in der Lage die Klausur zu schreiben"
ist es vorbei mitm normalen Arzt.
Wenn du DIREKT nach der Frage doch rausgehst kannste noch nen normalen Arzt besuchen.
Danach musst du zu einem von denen ausgesuchten Arzt ( im Regelfall Hochschularzt)
Re: Frage zur Krankmeldung
Son Bödsinn der Lehrstuhl kann dir überhaupt nix vorschreiben, das kann nur der Voritzende des Prüfungsausschusses
Steht alles in der Prüfungsordnung, da z.B. für die Wirt.Ings. §11 Abs. 3, man darf nicht alles glauben, was die da bei einer Prüfung erzählen.
Steht alles in der Prüfungsordnung, da z.B. für die Wirt.Ings. §11 Abs. 3, man darf nicht alles glauben, was die da bei einer Prüfung erzählen.
Re: Frage zur Krankmeldung
Hmm, aber irgendwie klingt das nicht so ganz logisch...dann könnte man sich ja einfach erst mal ne Stunde an der Prüfung versuchen und wenn man merkt, dass wird nix, schnell zu irgendeinem Arzt rennen...das würd ja heißen, man hätte unendlich viele Versuche^^...Also wenn man sagt, bevor man die Klausur gesehen hat, kann man noch überall hin gehen, ok, aber wenn man die schon gesehen hat, müsste man ja wirklich krank sein, also auch Hochschularzt...Deshalb sichern die sich ja mit dem tollen Satz "Fühlt sich jemand krank?" ab...
Re: Frage zur Krankmeldung
Man muss natürlich immer krank sein, wenn man ein Attest haben will. Die Prüfungsordnung stellt da keine höheren Hürden wenn man in der Klausur krank wird. Ich weiß aber auch nach einer Stunde noch nicht obs gut läuft oder nicht, zumindest nicht ET III ^^
Re: Frage zur Krankmeldung
In Höma 2 musste ich nicht zum Hochschularzt, bei ET 1 nen Kumpel aber schon. beide fälle nach Austeilung der Klausur als krank gemeldet.Maverick hat geschrieben:Son Bödsinn der Lehrstuhl kann dir überhaupt nix vorschreiben, das kann nur der Voritzende des Prüfungsausschusses
Steht alles in der Prüfungsordnung, da z.B. für die Wirt.Ings. §11 Abs. 3, man darf nicht alles glauben, was die da bei einer Prüfung erzählen.
so, und jetzt kommst du...
Re: Frage zur Krankmeldung
Die wissen das doch selber nicht, wo du hingehen musst. Die kennen doch nicht alle Prüfungsordnungen.
Lest doch einfach in der Prüfungsordnung nach. Da steht es doch und das zählt.
Überleg doch mal wenn du dir dann dein Attest holst, den gibst du doch dann im ZPA ab. Da hat hat der Lehrstuhl doch nix mit am Hut.
Lest doch einfach in der Prüfungsordnung nach. Da steht es doch und das zählt.
Überleg doch mal wenn du dir dann dein Attest holst, den gibst du doch dann im ZPA ab. Da hat hat der Lehrstuhl doch nix mit am Hut.