Das ist nicht korrekt. Bei Patentwesen handelt es sich um eine Scheinklausur (klingt schön ). Es gibt keine Versuche, und dementsprechend auch keine Beschränkung, wie oft man eine Scheinklausur wiederholt. Das bedeutet, dass man die Klausur auch 98 mal schreiben darf.Also in der Tat ist es so, dass man beim 2. Termin nicht mehr antreten darf, wenn man den ersten verhauen hat.
Weiterhin ist es nirgends in der Prüfungsordnung festgesetzt, dass wenn Du einen Versuch in einem verscheinten Fach nicht bestehst, Du einen weiteren Versuch nicht auch sofort im gleichen Semester unternehmen darfst. Also von Seiten der Prüfungsordnung geht es vollkommen in Ordnung, wenn Du den zweiten Versuch antritts.
Es wäre äußerst faszinierend, wenn jemand nur aufgrund eines verscheinten Faches nicht den Bachelorabschluss erhält. Man kann davon ausgehen, dass die Fakultät alles unternehmen wird, damit diese Person rechtzeitig ihren Bachelorabschluss erhält. Laut Prüfungsordnung bekommst Du auf jedenfall die Chance, in einer vorgezogenen mündlichen Ergänzungsprüfung das Ergebnis der letzten Klausur auf bestanden anzuheben. Dies gilt unabhängig für jedes Fach (wobei das wie gesagt für Scheinfächer echt interessant wird), solange nur ein einziges Fach zum Bestehen des Bachelors fehlt.
Sollte es ernsthaft zu so einer Situation kommen, so wende Dich bitte an die Fachschaft oder schreib mich mal persönlich an.
Viele Grüße
Martin
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Fachschaft Elektrotechnik